Ulrichsberg (Transkription Nr. 458)
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- Ulrichsberg (Niedere Schule, katholisch)
Beantwortung
Der vom Bürger Minister der Wisenschaften an die Schullehrer gestelten Fragen,
Von Joseph Antoni Gerschwiller, Schullehrer an der Gemeinde Wittenbach.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Der Namen des Ortes wo die Schule gehalten wird heist St: Ulrichsberg |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | dieser Ort besteht nebst der Pfarkirche der Gemeinde aus einigen Häüsern, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Liegt mitten in der Gemeind Wittenbach, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Gehört zu der Agentschaft dieser Gemeinde, |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Jm Distrikt St: Gallen, |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Zu dem Kanton Säntis gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Die Anzahl der zum Schulbezirk gehörigen Häüser im |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Die Nämen der zum Schulbezirke gehörigen Weiler und Höfe im Umkreise der ersten Viertelstunde heisen, |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | Die benachbarten Schulen, die auf eine Stund weit im Umkreiß von dem Schulorte Entfernt sind, heißen: |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Die Kinder sind niemals in Klassen eingetheilt geweßen. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Jn der Schule wird gelehrt, buchstaben kennen, Buchstabieren, lesen, schreiben, und Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schule wird von St: Martini bis Jakobi gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schulbücher sind niemals keine eingeführt gewesen. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Vorschriften giebt man zum schreiben, und Rechnen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Schule dauret täglich Vormitag zwey, Nachmitag 3. Stunde |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Denn Schulmeister hat bisher die Gemeinde bestellet. |
III.11.b | Wie heißt er? | Mein Namen heist |
III.11.c | Wo ist er her? | Von Andwihl, im Distrikt Goßau, zum Kanton Säntis gehörig |
III.11.d | Wie alt? | Meines Alter 48. Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Ein Wittib, mit 3. Kindern. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Und 20 3/4 Jahre Schullehrer an dieser Gemeinde. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Vorher hab ich mein Brod, mit der Hand Arbeit verdienen müssen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Nebst meinem Lehramte hab ich noch andere Verrichtungen, als in der Kirchen alle Tage vorbethen etc: |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | ||[Seite 3] Schulkinder besuchen überhaupt die Schule 50. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | im Winter. 20. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | im Sommer. 36. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Schulfond, dergleichen ist keinen vorhanden, |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld: für ein Kind, in der Wuchen, 3 xr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Dessen Zustand alt, und baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Es sind zwey Stuben, im Nämlichen Haus, aber klein, |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | Der lehrer ist Haus Zins frey. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Das Schulhaus mus die Gemeinde im baulichen Stande erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | Am baren Geld Jährlich 60 fl. diese werden vom Sekelmeister der Gemeinde bezahlt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | Am baren Geld Jährlich 60 fl. diese werden vom Sekelmeister der Gemeinde bezahlt. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | Am baren Geld Jährlich 60 fl. diese werden vom Sekelmeister der Gemeinde bezahlt. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Anmerkung, das Schulgeld welches eingeführt ist, wochentlich für ein Kind 3 xr. belaüft sich aufs höchste Jährlich 46. fl. | |
Unterschrift | Wittenbach den 22ten Februar 1799 |