Ulrichsberg (Transkription Nr. 458)

Schulort Ulrichsberg
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 242-243v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: St. Gallen
Agentschaft 1799: Wittenbach
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wittenbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ulrichsberg (Niedere Schule, katholisch)
22.02.1799

Beantwortung
Der vom Bürger Minister der Wisenschaften an die Schullehrer gestelten Fragen,
Von Joseph Antoni Gerschwiller, Schullehrer an der Gemeinde Wittenbach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Namen des Ortes wo die Schule gehalten wird heist St: Ulrichsberg

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

dieser Ort besteht nebst der Pfarkirche der Gemeinde aus einigen Häüsern,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Liegt mitten in der Gemeind Wittenbach,

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zu der Agentschaft dieser Gemeinde,

I.1.dIn welchem Distrikt?

Jm Distrikt St: Gallen,

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Säntis gehörig.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Anzahl der zum Schulbezirk gehörigen Häüser im
Umkreise der nächsten viertelstunde. 50.
innerhalb des Umkreises der zweiten, 85.
innert des Umkreises der dritten, 14.
[Summa] 149.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Nämen der zum Schulbezirke gehörigen Weiler und Höfe im Umkreise der ersten Viertelstunde heisen,
St: Ulrichsberg. 1.
Egg. 1.
Agen.
Oedenhoff.
Hoff Stag. 1.
Wiesen. 1.
Grem.
Häüsli.
Bächi.
Halten.
Ladhueb.
Kapf. 3.
Altmühle.
Grub. 1.
Hurleberg.
Hoff Mößlen. 3.
Lenden. 2.
Lachen. 1.
Jm umkreise der zweiten viertelstunde.
Gomenschwihl 3.
Düermühle. 3.
Hofen. 2.
Stagen.
Tobel.
{Krobel} Kappel. 5
Brügbach. 1
Holgarten. 1
Armhub.
Studerswihlen.
Langbrug
Zihlhub.
Ehrlacker. 3.
Hohlweg. 1.
Ehrlenholz.
Kapfmühle.
Bütigen.
Freywihlen. 2
Oberlöhre.
Wannenstädeli
Dotenwihl. 4.
Die Anzahl der {schul}-Kinder die von daher kommen.
||[Seite 2] Hoff Brommenau. Bruderhäüsli. Oberloch. 1. Unterloch. Obertobel. 1. Hoff Ziegelhüten. Ebned. Lässerhoff. Wannen. Schönenhoffen. Rütti.
Sind im Umkreise der dritten Viertelstunde.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die benachbarten Schulen, die auf eine Stund weit im Umkreiß von dem Schulorte Entfernt sind, heißen:
Geiser Wald, od. Engelburg. Bernhandzel. Häggenschwihl. Berg. Mörschwihl. St: Fiden.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind niemals in Klassen eingetheilt geweßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, buchstaben kennen, Buchstabieren, lesen, schreiben, und Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird von St: Martini bis Jakobi gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind niemals keine eingeführt gewesen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften giebt man zum schreiben, und Rechnen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich Vormitag zwey, Nachmitag 3. Stunde

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Denn Schulmeister hat bisher die Gemeinde bestellet.
Er ist durch die Ruh, od. mit mehrer Hand erwählet worden, und würde von der geistlichen Oberkeit von St: Gallen bestädiget.

III.11.bWie heißt er?

Mein Namen heist
Joseph Antonj Gerschwihler,

III.11.cWo ist er her?

Von Andwihl, im Distrikt Goßau, zum Kanton Säntis gehörig

III.11.dWie alt?

Meines Alter 48. Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Wittib, mit 3. Kindern.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Und 20 3/4 Jahre Schullehrer an dieser Gemeinde.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher hab ich mein Brod, mit der Hand Arbeit verdienen müssen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst meinem Lehramte hab ich noch andere Verrichtungen, als in der Kirchen alle Tage vorbethen etc:

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schulkinder besuchen überhaupt die Schule 50.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter. 20.
Knaben. 15.
Mädchen. 8.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer. 36.
Knaben. 20.
Madchen. 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond, dergleichen ist keinen vorhanden,
für Arme Kinder wird Jährlich Schülerlohn 11 fl. aus der Gemeinde bezahlt.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld: für ein Kind, in der Wuchen, 3 xr.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Dessen Zustand alt, und baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind zwey Stuben, im Nämlichen Haus, aber klein,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der lehrer ist Haus Zins frey.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus mus die Gemeinde im baulichen Stande erhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Am baren Geld Jährlich 60 fl. diese werden vom Sekelmeister der Gemeinde bezahlt.
Nebst diesem darf der Schulmeister das gute Jahr selber von Haus zu Haus einziehen; wen er den Leüthen beliebt ist, so bekommt er bis 26. od 30. fl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Am baren Geld Jährlich 60 fl. diese werden vom Sekelmeister der Gemeinde bezahlt.
Nebst diesem darf der Schulmeister das gute Jahr selber von Haus zu Haus einziehen; wen er den Leüthen beliebt ist, so bekommt er bis 26. od 30. fl.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Am baren Geld Jährlich 60 fl. diese werden vom Sekelmeister der Gemeinde bezahlt.
Nebst diesem darf der Schulmeister das gute Jahr selber von Haus zu Haus einziehen; wen er den Leüthen beliebt ist, so bekommt er bis 26. od 30. fl.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, das Schulgeld welches eingeführt ist, wochentlich für ein Kind 3 xr. belaüft sich aufs höchste Jährlich 46. fl.
daß, ist alles zusammen, was bisher ein Schulmeister, in dieser Gemeinde verdienen kann.

Unterschrift

Wittenbach den 22ten Februar 1799
Joseph Antoni Gerschwihler Schullehrer,

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